FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wann ist das Geld auf meinem Konto?
- Die Grundsicherungsleistungen werden Ihnen monatlich im Voraus ausgezahlt. Sie erhalten Ihr Arbeitslosengeld II in der Regel am ersten Werktag eines Monats für diesen Monat auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.
- Die aktuellen Regelsätze finden Sie hier: Link!
Was bedeutet Einkommen und welches Einkommen wird auf mein Arbeitslosengeld II angerechnet?
Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Ihnen ab der Antragstellung zufließt.
Hierzu gehören
- Einnahmen aus nicht selbstständiger und selbstständiger Tätigkeit;
- Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld;
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft;
- Unterhaltsleistungen, Kindergeld;
- Kapital- und Zinserträge;
- Einnahmen aus Aktienbesitz;
- Renten jeder Art;
- Einmalige Einnahmen (z. B. Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften);
- Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG
Bestimmte Einnahmen gelten nicht als Einkommen im Sinne des SGB II und werden nicht angerechnet (privilegiertes Einkommen). Zum Beispiel:
- Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz und Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung vorsehen;
- Blindengeld;
- Pflegegeld bei Vollzeitpflege für den erzieherischen Einsatz für das erste und zweite
- Pflegekind ganz und für das dritte Pflegekind 25 %, sofern es sich nicht um Kindertagespflege handelt;
- besondere Zuwendungen, wie z. B. Soforthilfe bei Katastrophen, Ehrenabgaben aus öffentlichen Mitteln (bei Alters- oder Ehejubiläum, Lebensrettung), Spenden aus Tombolas für bedürftige Menschen
Ich möchte eine Beschäftigung (z.B. Nebeneinkommen) aufnehmen. Wie wirkt sich das auf mein Arbeitslosengeld II aus?
- Die ersten 100 Euro aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet.
- Zusätzlich bleiben 20 % des über 100 Euro bis einschließlich 1.000 Euro liegenden Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei.
- Zusätzlich zu den beiden anderen Beträgen werden 10 % von Ihrem Bruttolohn über 1.000 Euro bis zur Verdienstobergrenze nicht angerechnet. Bei Leistungsberechtigten ohne Kind liegt die Verdienstobergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, bei Leistungsberechtigten, die mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben, bei 1.500 Euro.
Vom Einkommen können dann abgezogen werden:
Kann ich einen Vorschuss bekommen?
Bei längerer Bearbeitungsdauer eines ALG-II- Antrages, kann es sein, dass Antragsteller dringend auf die Geldleistung angewiesen sind. Sollten eine solche finanzielle Notlage bestehen, können Hilfebedürftige vorab einen Vorschuss auf ihre Leistung beantragen, um die Notlage ausgleichen zu können. Die Höhe der Auszahlung liegt im jeweiligen Ermessen des einzelnen Falls und wird in gemeinsamer Absprache vom Jobcenter festgelegt.
Bekomme ich als Arbeitslosengeld-II-Empfänger ein Darlehen?
In einer Notsituation kann eine Sachleistung oder Geldleistung als Darlehen erbracht werden. Das Darlehen müssen Sie zurückzahlen. Das geschieht in der Regel, indem monatlich 10 % des für Sie maßgeblichen Regelbedarfs weniger ausgezahlt werden (Aufrechnung). Eine hinreichende Begründung ist notwendig und es darf kein sofortiges verwertbares Vermögen vorhanden sein.
Bekomme ich nach der Trennung von meinem/meiner Partner/in für mein Kind den Mehrbedarf?
Informationen zum Thema: hier!
Wann sind die Kosten für meine Wohnung angemessen?
Sofern Sie Arbeitslosengeld II erhalten, übernimmt das Jobcenter Halle (Saale) die Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Angemessenheit der Kosten legt das Jobcenter jährlich neu fest. Eine derzeitige Prüfung zur Angemessenheit ist auf Grund der Corona-Regelungen bis zum 31.12.2021 ausgesetzt.
Die aktuellen Richtwerte entnehmen Sie bitte der aktuellen KdU-Richtlinie der Stadt Halle (Saale), Seite 5. Link!
Ich möchte nach Halle (Saale) umziehen. Was muss ich beachten?
Meine Bedarfs-/Haushaltsgemeinschaft wird größer/kleiner, muss ich das beim Jobcenter mitteilen?
Eine Veränderung kann gern auch digital mitgeteilt werden. Benutzen Sie dazu folgenden Link!
Wann erhalte ich eine Erstausstattung?
Weitere Informationen zum Thema: hier!
Wie erhalte ich die Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten?
Die Erstausstattung ist ein einmaliger Bedarf einer Wohnung, der nicht bereits durch vorhandene Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände gedeckt ist.
- erstmaliger Wohnsitznahme (z.B. Auszug aus dem elterlichen Haushalt, Auszug aus städtischer Gemeinschaftsunterkunft)
- Trennung/ Scheidung, wenn keine Hausratsaufteilung erfolgen kann
- nach Haftentlassung
- nach Entlassung aus einer stationären Einrichtung oder Haus der Wohnhilfe
- nach Unterbringung in Einrichtungen wie Frauenschutzhaus
- nach einem Wohnungsbrand oder vergleichbaren Schadensereignis (bitte prüfen Sie vorher die Möglichkeit der Inanspruchnahme Ihrer Versicherung)
Wie erhalte ich die Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt?
Informationen zum Thema: hier!
Steht mir der Mehrbedarf auch für die Zweitgeburt zu?
Wird Ihr zweites oder weiteres Kind innerhalb von 3 Jahren nach Geburt Ihres jüngsten Kindes geboren, kann Ihnen hälftig ein Zuschuss gewährt werden.
Wer beantwortet mir Fragen zum Kindergeld?
Kindergeld ist eine staatliche Geldleistung an Eltern.
Bekommt mein Kind für das Home Schooling einen Computer?
Hilfreiche Informationen zum Thema erhalten Sie hier!
Wie ist der Bescheid aufgebaut?
Hilfreiche Informationen zum Thema erhalten Sie über das Erklärvideo: hier!
Welche Leistungen gibt es für die Bildung und Teilhabe?
Hilfreiche Informationen zum Thema erhalten Sie hier!
Wie gehe ich mit Überzahlungen um? Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?
Bestehen noch offene Rückforderungen gegenüber dem Jobcenter, die Sie nicht rechtzeitig oder vollständig zahlen können, wenden Sie sich so früh wie möglich an den Inkasso-Service, dort wird die Entscheidung getroffen.
Inkasso-Service (Forderungen allgemein)
Besucher-Adresse:
Lessingstraße 49
45657 Recklinghausen
Besuchszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 – 15:30 Uhr
Freitag von 08:00 – 12:30 Uhr
Postadresse:
Görresstraße 15
45657 Recklinghausen
Fax: 02361 402923
Telefon-Zeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr
Tel.: 0800 4555510
Ich habe Fragen zu meinem Kurzarbeitergeld.
Nähere Informationen finden Sie unter
https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer .
Fragen Sie bitte auch bei ihrem Arbeitgeber nach, ev. könnte es zusätzliche Hilfen durch Ihren Arbeitgeber geben.
Informieren Sie uns als Jobcenter falls sie Leistungen nach dem SGB II erhalten und sich die Höhe des Kurzarbeitergeldes verändert.
Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Unterlagen?
Liegen Ihre Unterlagen vollständig bei uns vor, erfolgt eine sehr zeitnahe und zügige Bearbeitung, je nach Wichtigkeit bzw. Dringlichkeit.
Unsere Bearbeitungszeiten finden Sie hier!
Wo finde ich die Antragsformulare um Arbeitslosengeld II zu beantragen?
Bitte folgen Sie dem Link!
Sind meine Unterlagen bei Ihnen eingegangen?
Sie haben uns eine E-Mail gesendet? – Dann bekommen sie direkt eine Bestätigung, dass Ihre E-Mail bei uns eingegangen ist.
Haben Sie Ihre Unterlagen per Post gesendet? – Ihre Unterlagen werden im Regelfall an unseren Scandienstleister übergeben, dort eingescannt und in unser Fachverfahren eingespielt. Ihre eingereichten Unterlagen sind daher erst mit einer Zeitverzögerung von bis zu max. 3 Tagen in unseren Fachverfahren ersichtlich. Bitte beachten Sie dies bei Rückfragen.
Hinweis: Bitte versenden Sie keine Originalunterlagen! Ihre Unterlagen werden durch den Scandienstleister nach 4 Wochen automatisch vernichtet. Eine Rücksendung Ihrer eingereichten Unterlagen ist nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich.
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