Wichtiger Hinweis für Antragsteller nach dem vereinfachten Verfahren

Im Zuge der vorübergehenden Vereinfachungen bei der Antragstellung aufgrund der Corona-Pandemie ist die ansonsten zwingend erforderliche nachträgliche Identifizierung der Antragstellenden vorläufig ausgesetzt worden. Diese ist jedoch in jedem Falle nachzuholen. Aus diesem Grund ergeht an die betroffene Personengruppe in den kommenden Tagen eine schriftliche Aufforderung zur Mitwirkung bei der nachträglichen Feststellung der Personalien. Diese erfolgt nach Terminierung im Jobcenter. Wir bitten Sie dringend, dieser Aufforderung nachzukommen, um Nachteile zu vermeiden.


Informationen zu den Sozialschutz-Paketen

Im Kampf gegen das Coronavirus erleichtert die Bundesregierung den Zugang zur Grundsicherung, u.a. für Selbständige und Arbeitnehmer, die aufstockende Leistungen zum Kurzarbeitergeld (KuG) benötigen.

Auch die Lohnfortzahlung für Zeiten der Kinderbetreuung wird neu geregelt.

Zusammenfassende Informationen zu den Sozialschutz-Paketen finden Sie: hier!


 

 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um das Sozialschutz-Paket telefonisch an unsere Kolleginnen und Kollegen. Wir beraten Sie gern über unsere lokale

Service-Hotline: 0345 6822 555.


Anträge im Zusammenhang mit dem Sozialschutz-Paket können Sie auch per E-Mail vornehmen. Bitte beachten Sie, dass hierüber ausschließlich entsprechende Anträge zu stellen sind.

E-Mail: Bitte hier klicken!


Vereinfachte Anträge können Sie jetzt auch online stellen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass zur Vermeidung einer verzögerten Bearbeitung alle Anlagen im PDF-Format übersandt werden sollten.

Eine entsprechende Arbeitshilfe können Sie im Download-Bereich auf dieser Seite oder hier! herunterladen.

Hinweis 1: Die Möglichkeit einer vereinfachten Antragstellung wurde bis auf Weiteres verlängert. Nähere Infos: hier!

Beachten Sie: Für Leistungen nach Ablauf des Bewilligungsabschnittes ist ein Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen. Dieser wird in der Regel automatisch versandt. Sie haben auch die Möglichkeit, den Weiterbewilligungsantrag online zu stellen. hier!

Hinweis 2: Bei einer Antragstellung nach dem vereinfachten Verfahren ist zwingend eine nachträgliche Identifizierung der Antragstellenden vorzunehmen. Weitere Infos hier!

Übersicht zum Thema Grundsicherungsleistungen in der Corona-Krise


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