Aktuelles
Fortschreibung der Regelbedarfe beim Bürgergeld für 2025
Das Bundeskabinett hat am 18. September 2024 der Festsetzung der Regelbedarfe im Bürgergeld für das Jahr 2025 zugestimmt. Die Empfänger von Bürgergeld werden demnach im Jahr 2025 Geldleistungen in derselben Höhe wie im Jahr 2024 erhalten. Alleinstehende Erwachsene, die in einer Wohnung leben bekommen in der Regelbedarfsstufe 1 weiterhin 563 Euro pro Monat. Für Paare, Kinder und Jugendliche oder Menschen in stationären Unterkünften gelten andere der jeweiligen Lebenssituation angepasste Regelsätze. Auch der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, vorgesehener Termin ist der 18. Oktober 2024.
Mit dem Bürgergeld wird in Deutschland sichergestellt, dass das Existenzminimum aller Menschen in unserem Land gewährleistet wird. Um dies zu erreichen, wird mit einem gesetzlich festgelegten Verfahren jedes Jahr auf Basis der Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Nettolöhne und Preise berechnet, ob die Leistungen (Regelbedarfe) im Bürgergeld und der Sozialhilfe angepasst werden müssen.
In den FAQ zur Fortschreibung der Regelbedarfe 2025 erklären wir, wie dies genau funktioniert.
Die sich aus der Verordnung ergebenden Regelbedarfsstufen und Beträge gelten unmittelbar auch für das Bürgergeld (SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende), für die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XIV sowie im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die so genannten Analogleistungen.
Neben den Sätzen für die Regelbedarfsstufen werden zudem die beiden Teilbeträge der Bedarfe für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf der im Kalenderjahr 2025 beginnenden Schulhalbjahre („Schulbedarfspaket“) fortgeschrieben.
Wie die Höhe der Fortschreibung berechnet wird
Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen und der Beträge für das Schulbedarfspaket erfolgt gemäß gesetzlicher Vorgaben. Dabei gibt es keine Entscheidungsspielräume. Die Berechnungsweise entspricht exakt der für die Fortschreibungen zum 1. Januar der Jahre 2023 und 2024.
Erstmals seit dem Jahr 2011 führt die Fortschreibung allerdings nicht zu höheren Eurobeträgen bei den Regelbedarfsstufen und bei Schulbedarfspaket. Daher wird ein gesetzlicher Besitzschutz wirksam. Folglich gelten die Beträge für die Regelbedarfsstufen und das Schulbedarfspaket des Jahres 2024 auch für das Jahr 2025.
Darum werden die Regelbedarfe nicht gesenkt
Im Ergebnis liegen die sich rechnerisch ergebenden Eurobeträge der Regelbedarfsstufe und für das Schulbedarfspaket unter den für 2024 geltenden Beträgen. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber eine Besitzschutzregelung vorgesehen. Deshalb gelten die Beträge der Regelbedarfsstufen des Jahres 2024 auch für das Jahr 2025.
Die Ursache dafür, dass sich für das Jahr 2025 keine Erhöhungen ergeben, liegt in den gesetzlichen Vorgaben. Die Berücksichtigung aktuellsten Preisentwicklung auf der Grundlage des zweiten Quartals des Vorjahres hat bei der Fortschreibung zum 1. Januar 2024 angesichts der im Zeitraums April bis Juni 2023 extrem hohen Preissteigerungsraten zu einer entsprechend hohen Fortschreibung geführt. Dies war erforderlich, um die Kaufkraft der Regelbedarfe zu erhalten. Mittlerweile sind regelbedarfsrelevanten Preissteigerungsraten erheblich gesunken. Dies berücksichtigt die Fortschreibungsformel, weil die ergänzende Fortschreibung des Vorjahres für die Fortschreibung zum 1. Januar 2025 nicht zu berücksichtigen ist. Langfristig ist dies erforderlich, um eine Abkoppelung der Regebedarfe von der übrigen Einkommensentwicklung zu verhindern. Kurzfristig wird aber die Kaufkraft der Leistungsbeziehenden durch den Besitzschutz erhalten. Der Besitzschutzbetrag wird mit der nachfolgenden Fortschreibung verrechnet.
bundID
Seit dem 22. Juli 2024 können sich Kundinnen und Kunden auch mit der BundID am Portal der Bundesagentur für Arbeit registrieren oder anmelden. Je nachdem, welchen eService der Bundesagentur für Arbeit oder der Familienkasse Sie nutzen, müssen Sie sich dann möglicherweise mit der BundID anmelden – zum Beispiel, wenn eine Anmeldung mit einem Vertrauensniveau „hoch“ notwendig ist. Weitergehende Informationen zum Thema: hier!
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Regelsätze 2024/2025
| 2023 | 2024/2025 | Differenz 2023 zu 2024/2025 |
Alleinerziehend | 502 Euro
| 563 Euro
| + 61 Euro
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Berechtigte in BG | 451 Euro
| 506 Euro
| + 55 Euro
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Jugendliche (15-18 Jahre)
| 420 Euro
| 471 Euro
| + 51 Euro
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Kinder (7-14 Jahre)
| 348 Euro
| 390 Euro
| + 42 Euro
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Kinder (bis 6 Jahre)
| 318 Euro
| 357 Euro
| + 31 Euro
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Weitere Informationen zu Zusammensetzung und Höhe des Bürgergeldes: hier!
Fachkräfteallianz wächst
Die Fachkräfteallianz ist am 05.04.22 offiziell als „Fachkräfteallianz Halle (Saale)“ an den Start gegangen. Sie ist ein Zusammenschluss von regionalen Akteuren zur nachhaltigen und an den Bedarfen von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen orientierte Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Stadt Halle (Saale) und der mit ihr verbundenen Region.
Seit Mitte April 2023 hat sich die Allianz um die Landkreise Saalekreis und Mansfeld-Südharz erweitert. Dieser Erweiterung Rechnung tragend wurde die Interessengemeinschaft in „Fachkräfteallianz Sachsen-Anhalt-Süd“ umbenannt.
Hier geht es zu weiteren Informationen: Link! |
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