Wir über uns!

Die Agentur für Arbeit Halle und die Stadt Halle (Saale) errichteten  gemäß § 44b SGB II eine sog. gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) zur Wahrnehmung ihrer nach dem SGB II obliegenden Aufgaben.

Das Jobcenter ist örtlich zuständig für den Bereich der kreisfreien Stadt Halle (Saale).

Im Rahmen dieser Zuständigkeit betreuen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Halle (Saale) alle gemäß §§ 7ff SGB II erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  bei Fragen zur Integration in Arbeit und zum Bezug von Leistungen zur Grundsicherung.

Arbeitgebern steht der gemeinsame Arbeitgeberservice (in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Halle) bei der Suche nach geeignetem Personal für offene Stellen/Ausbildungsplätze unterstützend zur Seite. Darüber hinaus berät er zu möglichen Einstellungshilfen etc.

Erste Informationen zu den Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) können Sie dem Merkblatt SGB II entnehmen. Dieses finden Sie in der Infothek im Bereich DownloadsDort finden Sie auch unser aktuelles  Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) sowie die Bildungszielplanung (BZP).

Zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende bilden die Träger im Gebiet jedes kommunalen Trägers nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 eine gemeinsame Einrichtung. Die gemeinsame Einrichtung nimmt die Aufgaben der Träger nach diesem Buch wahr; die Trägerschaft nach § 6 sowie nach den §§ 6a und 6b bleibt unberührt. Die gemeinsame Einrichtung ist befugt, Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide zu erlassen.

Die Aufgaben werden von Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wahrgenommen, denen entsprechende Tätigkeiten zugewiesen worden sind.

Gemäß § 44b SGB II handelt es sich bei dem Jobcenter Halle (Saale) um eine gemeinsame Einrichtung in der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft sui generis.

Struktur im Jobcenter:

Organigramm des Jobcenters Juli 2024

Datei in PDF zum Download: hier!

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