Leistungen + Services: Beratung + Vermittlung

Für wen wird die Arbeitsvermittlung des Jobcenters tätig?

Für alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft ab dem 15. Lebensjahr, die Grundsicherung (Bürgergeld) vom Jobcenter Halle (Saale) beziehen.

Wie können wir Arbeitsuchenden helfen?-

  • Durch persönliche Beratung,
  • Aufnahme des Stellengesuches in die Jobbörse,
  • Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,
  • Teilnahme an Coachings bei einem Träger oder Arbeitgeber,
  • Unterstützung der Vermittlung durch Dritte,
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung (notwendige Qualifizierung), siehe auch Bildungszielplanung 2023
  • Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins zur Inanspruchnahme eines privaten Arbeitsvermittlers,
  • Förderung aus dem Vermittlungsbudget Leistungen zur Anbahnung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, z. B. Erstattung von Bewerbungskosten oder Übernahme von Reisekosten bei  Vermittlung,
  • Eignungsfeststellung oder Vorstellungsgesprächen bei Arbeitgebern,
  • Förderung aus dem Vermittlungsbudget zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, z. B. durch Übernahme der Kosten zum
  • Antritt einer auswärtigen Beschäftigung, für tägliches Pendeln zwischen Wohnung und auswärtige Arbeitsstelle, für doppelte Haushaltsführung, für einen notwendigen Umzug im  Zusammenhang mit einer auswärtigen Arbeitsaufnahme oder die Beschaffung notwendiger Arbeitsmittel bzw. Arbeitskleidung und der
  • Gewährung von Einstiegsgeld als Unterstützung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.


Diese Förderleistungen werden nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens gewährt. Auf diese Ermessensleistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Entscheidung erfolgt durch ihren persönlichen Ansprechpartner oder Fallmanager.


Hilfreiche Links:

Jobbörse      

New Plan - Das Onlineerkundungstool

KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung

BERUFENET

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)

ESF - Programmübersicht 

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