Leistungen + Services: Ausbildung
Was kann ich tun, wenn ich noch keine Ausbildung gefunden habe?
Wer jetzt noch keine Ausbildung gefunden hat, sollte nicht aufgeben. Denn bis zum nächstmöglichen Ausbildungstermin kann die Zeit sinnvoll mit Einstiegsqualifizierung (EQ) genutzt werden. Sie ist eine erfolgreiche Starthilfe in die Berufsausbildung, in der Erfahrungen und Kenntnisse bei verschiedenen Arbeitgebern gesammelt werden können. Wer eine Einstiegsqualifizierung nutzen möchte, muss bis Ende Februar damit beginnen.
Auch wenn Jugendliche nach dem Schulabgang noch nicht als 'ausbildungsreif' gelten, haben sie die Chance, nach einem solchen Praktikum im Betrieb in eine Ausbildung übernommen zu werden. Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung ist es, jungen Menschen eine Perspektive für den Einstieg in eine Ausbildung zu geben. Es besteht hier die Möglichkeit, einen Ausbildungsberuf in einem Unternehmen zu „erproben“ und sich auf eine spätere Ausbildung – möglichst im gleichen Betrieb – vorzubereiten.
Die Übernahmechance nach einer betrieblichen Einstiegs-qualifizierung liegt bundesweit bei rund 60%. Die regionalen Kammern akquirieren jährlich ausreichend solcher Praktikumsplätze in Hallenser Betrieben und Umgebung.
Ergänzend zur Einstiegsqualifizierung gibt es das sogenannte 'EQ plus'. Das ist eine Kombination aus Einstiegspraktikum und ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). Diese zielen darauf ab, Jugendlichen, die besondere Hilfen bedürfen z. B. Lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche, durch Förderung zu unterstützen.
Diese Hilfen sehen das Erlernen von Fachtheorie, Fachpraxis, Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten sowie die sozialpädagogische Begleitung vor.
Hierdurch soll die Aufnahme, Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder das erfolgreiche Absolvieren einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung unterstützt werden.
Ausbildungsbegleitende Hilfen müssen über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen. Sie schreiten auch helfend ein, wenn eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb ohne Förderung nicht vermittelt werden kann oder ein Abbruch der Ausbildung droht. Über die Voraussetzungen einer Förderung informiert ihr Jobcenter oder die Berufsberatung in der Agentur für Arbeit Halle, Schopenhauer Straße 2.
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Eine betriebliche Einstiegsqualifizierung ist auch bei Erziehung eigener Kinder oder Pflege von Familienangehörigen (mindestens 20 Wochenstunden) in Teilzeit möglich.
Die Praktika werden vom Jobcenter Halle (Saale) finanziell gefördert. In der betrieblichen EQ wird eine sogenannte monatliche Praktikumsvergütung (bis zu 216 EUR) gezahlt. Der Arbeitgeber kann auf Antrag auch noch 109 EUR pauschalen Sozialversicherungsbeitrag als Zuschuss erhalten.
Über die Voraussetzung einer Förderung, Zeitraum und finanzielle Unterstützung informiert Sie das Jobcenter Halle (Saale) oder die Berufsberatung der örtlichen Agentur für Arbeit.
Was kann ich tun, wenn ich in meiner Ausbildung Probleme mit dem Lernstoff habe?
Wer Probleme in der Ausbildung hat, kann auf die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zurückgreifen. Diese zielen darauf ab, Jugendlichen, die besondere Hilfen bedürfen z. B. Lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche, durch Förderung zu unterstützen.
Diese Hilfen sehen das Erlernen von Fachtheorie, Fachpraxis, Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten sowie die sozialpädagogische Begleitung vor.
Hierdurch soll die Aufnahme, Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder das erfolgreiche Absolvieren einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung unterstützt werden.
Ausbildungsbegleitende Hilfen müssen über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen. Sie schreiten auch helfend ein, wenn eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb ohne Förderung nicht vermittelt werden kann oder ein Abbruch der Ausbildung droht.
Über die Voraussetzungen einer Förderung sowie über die Maßnahmeinhalte informieren die Jobcenter oder die Berufsberatung der örtlichen Agenturen für Arbeit.
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