§ 18d SGB II Örtlicher Beirat
Bei jeder gemeinsamen Einrichtung nach § 44b wird ein Beirat gebildet. Der Beirat berät die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen sowie bei der Aufstellung der jährlichen durch die Trägerversammlung zu beschließenden Strategischen Integrationsprogramme.
Die Geschäftsführung ihrerseits informiert den Beirat über die wesentlichen Aktivitäten und Arbeitsergebnisse des Jobcenters Halle (Saale).
Der Beirat besteht aus 12 Vertretern, die durch die Trägerversammlung berufen werden. Dabei sind die Vorschläge der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes und der Fraktionen des Stadtrates der Stadt Halle zu berücksichtigen. Jeder Vertragspartner hat das Vorschlagsrecht für 6 Vertreter.
Übersicht Beiratsmitglieder (Stand: 04/2023)
Name für
Priedemann, Karsten (Vors.) | DGB |
Bauer, Antje (Stv.) | IHK Halle-Dessau |
Borggrefe, Fabian | SPD |
Aloè, Doreen | Bündnis 90, Die Grünen |
Haupt, Ute | Die Linke |
Marks, Birgit | AfD |
Rabe, Friedemann | Volt/Mitbürger |
Woldmann, Gerd | BVMW |
Kapper-Leibe, Almut | IG Metall |
Lindecke, Daniela | Kreishandwerkerschaft HAL-SK |
Wölfel, Ulrike | CDU |
Heinicke, Tobias | DRK Kreisverband HAL-SK-ML |
Dr. Meißner, Simone (ständiger Gast) | AA Sachsen-Anhalt Süd |
Brederlow, Katharina (ständiger Gast) | Stadt Halle (Saale) |
Protokolle der Sitzungen des Beirats
(Hinweis: Folgend sind nur Protokolle mit einem öffentlichen Teil eingestellt.)