Leistungen + Services: Bildung und Teilhabe
Das Bildungspaket
Das Bildungspaket gibt 2,5 Millionen bedürftigen Kindern aus Geringverdienerfamilien mehr Zukunftschancen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Bildung und Mitmachen. Sie können bei Sport, Musik oder Kultur dabei sein, an Schulausflügen und am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Hort oder Kita teilnehmen.
Sie bekommen das Schulmaterial, das sie brauchen, und die notwendige Lernförderung, wenn das durch die Schule bestätigt wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Kreise und kreisfreien Städte, die Jobcenter und ihre Partner vor Ort sorgen gemeinsam dafür, dass das Bildungspaket bei den Kindern ankommt.
Leistungen aus dem Paket Bildung und Teilhabe
Mit dem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II besteht gleichzeitig die Möglichkeit der Inanspruchnahme für Bildung und Teilhabe. Hierzu sind die erforderlichen Unterlagen im Jobcenter – Team Bildung und Teilhabe – einzureichen.
Das Bürgergeld und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sind immer eine individuelle Leistung, die die persönlichen Umstände - soweit gesetzlich möglich - berücksichtigt.
Teilen Sie uns bitte umgehend alle Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (z.B. Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug des Partners/der Partnerin, Änderungen beim Einkommen und Vermögen usw.) mit (Formular Veränderungsmitteilung).
Alle wichtigen und notwendigen Dokumente für Teilhabeleistungen für Sie in elektronischer Form zum ausdrucken und ausfüllen.
Anträge und Formblätter zum Thema Bildung und Teilhabe:
Anträge Deutsch | Anträge Sprachen |
Informationsmaterial zum Thema Bildung und Teilhabe:
Weitergehende Informationen erhalten Sie unter: