Hier finden Sie unsere Leistungen zur Nachhilfe und Lernförderung Ihrer Kinder!

 Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.


Einzureichen sind:

  • Antrag BuT
  • Bestätigung der Schule mit der Angabe der Fächer und der wöchentlichen Stundenanzahl
  • Bestätigung des Leistungsanbieters


Mit der Bewilligung der Leistung erhalten Sie einen Gutschein, der direkt beim Nachhilfeanbieter einzureichen ist. Der Leistungsanbieter rechnet mit den zuständigen Fachämtern die erbrachten Nachhilfestunden ab.

Um eine unvertretbare Mehrbelastung der Schüler und Schülerinnen zu vermeiden, gelten:

  • 1. bis 4. Klasse = maximal 2 Fächer für insgesamt maximal 2 x 45 Minuten
  • 5. bis 8. Klasse = maximal 3 Fächer für insgesamt maximal 3 x 45 Minuten
  • 9. bis 12. Klasse = maximal 3 Fächer für insgesamt maximal 4 x 45 Minuten


wöchentlich.

Änderung Lernförderung!
Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 wird die neue Richtlinie zur Zulassung von Lernanbietern und zur Durchführung zusätzlicher außerschulischer Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes – Lernförder-Richtlinie – eingeführt.

Anbieter Lernförderung
240416_Richtlinie_Anbieter_Endfassung.pdf (4.61MB)
Anbieter Lernförderung
240416_Richtlinie_Anbieter_Endfassung.pdf (4.61MB)


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