Hier finden Sie unsere Leistungen zur Nachhilfe und Lernförderung Ihrer Kinder!

 

Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden. Diese steht ab sofort leichter zur Verfügung - im Zeitraum vom 01.07.2021 bis 31.12.2023 entfällt das Erfordernis der gesonderten Antragstellung.

 

Einzureichen sind nur:

  • die vom Fach- oder Klassenlehrer ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung der Schule mit der Angabe der Fächer und der wöchentlichen Stundenanzahl
  • die Bestätigung des Leistungsanbieters mit Kostenkalkulation

Mit der Bewilligung der Leistung erhalten Sie einen Gutschein, der direkt beim Nachhilfeanbieter einzureichen ist. Der Leistungsanbieter rechnet mit den zuständigen Fachämtern die erbrachten Nachhilfestunden ab.

Um eine unvertretbare Mehrbelastung der Schüler und Schülerinnen zu vermeiden, gelten:

  • 1. bis 4. Klasse = maximal 2 Fächer für insgesamt maximal 2 x 45 Minuten
  • 5. bis 8. Klasse = maximal 3 Fächer für insgesamt maximal 3 x 45 Minuten
  • 9. bis 12. Klasse = maximal 3 Fächer für insgesamt maximal 4 x 45 Minuten

wöchentlich.


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